Neues bei Familie in Bewegung e. V.

Mitgliederversammlung 2023

Unsere diesjährige Mitgliederversammlung findet am 15.03.2023 um 20 Uhr online via Zoom statt. Eine Anmeldung ist erforderlich. Bitte Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 Liebe Mitglieder, 

herzliche Einladung zur Mitgliederversammlung 2023 am 15.03.2023 um 20 Uhr online via Zoom. Die virtuelle Versammlung findet in einem passwortgesicherten Online-Raum mit vorheriger Mitteilung eines Passworts statt. Die Zugangsdaten senden wir zwei Stunden vor Beginn per Email zu. Aus diesem Grund ist eine Anmeldung bis zum 15.03.2023, 16 Uhr per Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erforderlich. Die Teilnehmenden machen ihre Identität durch die Verwendung des Klarnamens kenntlich. Bitte bei Eintritt in den Online- Raum darauf achten. Im Anhang ist eine ausführliche Anleitung für Zoom zu finden. Bei technischen Schwierigkeiten oder Fragen bieten wir einen Support per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. an. 

Auf der Tagesordnung stehen folgende Themen: 

  1. Begrüßung durch die Vorsitzende des Vorstands 
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung
  3. Genehmigung der Tagesordnung 
  4. Geschäftsbericht des Vorstands 
  5. Finanzbericht des Kassenwarts 
  6. Genehmigung der Jahresrechnung 
  7. Bericht der Kassenprüfer 
  8. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022 
  9. Danksagung 
  10. Wahl eines Wahlleiters   
  11. Wahl von Vorstand und Kassenprüfer 
  12. Satzungsänderung
  • 9 Vorstand, Punkt 5, Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und können somit den Verein bei Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder mit einem von ihm vertretenen Dritten vertreten. a) Bei der Ausführung seiner Geschäfte kann sich der Vorstand durch hauptamtliche Mitarbeiter unterstützen lassen. Diese Mitarbeiter können für bestimmte Sachgebiete (z. B. Geschäftsführung etc.) als besondere Vertreter gemäß § 30 BGB durch den Vorstand bestellt werden. 

ändern 

  • 9 Vorstand, Punkt 5, Bei der Ausführung seiner Geschäfte kann sich der Vorstand durch hauptamtliche Mitarbeiter unterstützen lassen. Diese Mitarbeiter können für bestimmte Sachgebiete (z. B. Geschäftsführung etc.) als besondere Vertreter gemäß § 30 BGB durch den Vorstandbestellt werden. 
  • 13 Auflösung, Punkt 3, Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung. 

ändern 

  • 13 Auflösung, Punkt 3, Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den Pfälzischen Verein für soziale Rechtspflege, Ludwigshafen der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. 

13. Sonstiges 

Mit freundlichen Grüßen 

Beate Eisensteck (Vorsitzende) 

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